Statuten
II Mitgliedschaft
Art. 4 Eintritt
Mitglied der RGO kann jedes SATC-Mitglied durch schriftliche Beitrittserklärung werden.
Unmündige können nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter als Mitglied aufgenommen werden. Sie haben Stimm- und Wahlrecht jedoch erst nach dem vollendeten 16. Altersjahr.
Nicht dem SATC angehörende Mitglieder, können als Gönner-Mitglieder aufgenommen werden. Auch juristische Personen können die Mitgliedschaft erwerben. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme als Mitglied. Er ist berechtigt, eine Aufnahme ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Jahresbeiträge (Stand 2023)
- CHF 60.- für Aktivmitglieder
- CHF 40.- für Gönner
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